Psychologisches gutachten arbeitgeber
Der Arbeitgeber kann eine medizinische Untersuchung des Arbeitnehmers veranlassen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat, welches im Einzelfall Vorrang vor dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers hat. Im Wesentlichen betrifft dies medizinische Untersuchungen bei der Einstellung des Arbeitnehmers bzw. Daneben bestehen verschiedene gesetzliche Verpflichtungen zur medizinischen Untersuchung von Arbeitnehmern.
Ärztliche Einstellungsuntersuchungen kann der Arbeitgeber nur bei und im Rahmen eines berechtigten Interesses vom Arbeitnehmer verlangen. Die Untersuchung ist daher von vornherein auf die Eignung für den in Aussicht gestellten Arbeitsplatz und dessen Anforderungen zu begrenzen. Weitere Schranken ergeben sich aus dem Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers: Genomanalysen, umfassende psychologische Tests, grafologische Gutachten etc.
JArbSchG bedarf es vor der Beschäftigung eines Jugendlichen einer ärztlichen Erstuntersuchung und der Vorlage einer diesbzgl. Bescheinigung beim Arbeitgeber. Ziel ist es, gesundheitlichen Beeinträchtigungen des jugendlichen Organismus durch die Beschäftigungsaufnahme vorzubeugen.
Betriebsarzt, Durchgangsarzt, Amtsarzt und MDK: Wer ist für mich zuständig? | DAHAG
Ohne diese Voraussetzungen besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. In jährlichem Abstand sind zudem Nachuntersuchungen vorgeschrieben. Die Untersuchung kann durch den Betriebsarzt oder einen von den Betriebsparteien Arbeitgeber und Personalrat bestimmten anderen Arzt durchgeführt werden.
Zu unterscheiden sind Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Für die Pflichtvorsorge gibt es detaillierte Vorschriften im Anhang zur ArbMedVV ; dort werden besonders gefährdende Tätigkeiten aufgezählt, bei denen Pflichtuntersuchungen durchzuführen sind, z. Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitgeber von der Krankenkasse die Einholung eines Gutachtens des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung MDK zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit verlangen.
Eine Untersuchung durch den Arbeitgeber selbst oder einen Betriebsarzt ist nicht statthaft. Die medizinische Untersuchung ist allerdings keine zwingende Voraussetzung für die Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei fehlender Arbeitsunfähigkeit.
Warum der Chef eine ärztliche Untersuchung anordnen darf
Der Arbeitgeber kann weiterhin mit anderen Mitteln und im Wege eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttern. Voraussetzung für die medizinische Untersuchung ist zunächst, dass der Arbeitnehmer Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Bei privat versicherten Arbeitnehmern fehlt eine entsprechende Möglichkeit. Der Arbeitgeber ist dann auf Hausbesuche und sonstige Kontrollen beschränkt, wobei die Rec Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin.
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