Master psychologie leipzig bewerbung
Jede Bewerbung wird mit einem Bewerbungsstatus gekennzeichnet. Der jeweilige Status wird im Benutzerkonto des DoSV-Bewerbungsportals angezeigt. Wer setzt den Bewerbungsstatus? Verantwortlich für den Bewerbungsstatus bei Bewerbungen auf örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Psychologie, Rechtswissenschaften usw.
Bitte richten Sie daher diesbezügliche Fragen direkt an die jeweilige Hochschule. Der Status für Bewerbungen auf bundesweit zulassungsbeschränkte ZV-Studiengänge Humanmedizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie wird von Hochschulstart vergeben. Fragen dazu richten Sie bitte direkt an Hochschulstart. In diesem Status ist die Bewerbung nicht für die Hochschule sichtbar und nimmt noch nicht am Vergabeverfahren teil.
Sie nimmt in diesem Status noch nicht am Vergabeverfahren teil.
Bewerbungsstatus: Hochschulstart
Im Bereich der örtlich zulassungsbeschränkten und zulassungsfreien Studiengängen erfolgt die weitere Bearbeitung der Bewerbung durch die Hochschule. Dieser Status gibt keine Auskunft über den Eingang oder das Ergebnis der Prüfung der postalisch bei Hochschulstart einzureichenden Unterlagen, d. Wichtiger Hinweis: Unterlagen für Bewerbungen auf ZV-Studiengänge müssen grundsätzlich immer postalisch an Hochschulstart geschickt werden.
Eine vorherige Prüfung der Bewerbung durch die Hochschule muss nicht notwendigerweise stattgefunden haben. Wenn das Angebot angenommen wird, erfolgt eine Zulassung und alle anderen Bewerbungen des Bewerbers bzw. Ein Angebot kann während der Koordinierungsphase auch automatisch in eine Zulassung umgewandelt werden. Wenn mehrere Bewerbungen eines Bewerbers bzw. Dieser Status bedeutet, dass für die entsprechende Bewerbung derzeit kein Angebot möglich ist.
Dies ist noch nicht als endgültige Ablehnung zu werten und kann sich im Verfahrensverlauf noch ändern. Ablehnungsbescheide werden in dieser Phase des Verfahrens nicht mehr erzeugt. Eine genaue Begründung kann die Hochschule im Bewerbungsportal von Hochschulstart einstellen oder auf Anfrage erläutern. Sollte die Hochschule keine eigene Nachreichfrist festgesetzt haben, so endet die Frist spätestens mit Ablauf der Bewerbungsphase des Verfahrens.
Für die ZV-Studiengänge gilt: Sollten während der Prüfung der postalisch einzureichenden Unterlagen gravierende Mängel festgestellt worden sein bspw. In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht am weiteren Verfahren teil. Die daran anknüpfenden Ausschlussbescheide werden immer durch Hochschulstart erstellt. In diesem Fall wird kein Ausschlussbescheid erstellt.
In diesem Status nimmt die Bewerbung nicht mehr am weiteren Verfahren teil. Eine Bewerbung kann im Bewerbungsportal von Hochschulstart oder bei dezentraler Bewerbungsabgabe auch über das hochschuleigene Bewerbungsportal zurückgezogen werden. Entscheidet sich ein Bewerber bzw. Mit Nachweis über den Dienst und dem Rückstellungsbescheid kann in einem der folgenden Semester ein Anspruch auf erneute Auswahl für einen Studienplatz in dem entsprechenden Studiengang geltend gemacht werden.
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